Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten
Getrennte Entsorgung von Elektroaltgeräten
Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen nicht über den unsortierten Siedlungsabfall beziehungsweise den Hausmüll entsorgt werden.
Besitzer von Altgeräten sind verpflichtet, diese einer getrennten Erfassung zuzuführen. Dadurch können enthaltene Rohstoffe wiederverwertet und mögliche Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit reduziert werden.
Bedeutung der durchgestrichenen Mülltonne
Elektro- und Elektronikgeräte sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet.
Das Symbol bedeutet, dass das betreffende Gerät am Ende seiner Lebensdauer nicht über den Hausmüll entsorgt werden darf, sondern getrennt gesammelt und einer geeigneten Rückgabe- oder Sammelstelle zugeführt werden muss.
Rückgabe von Elektroaltgeräten
Elektroaltgeräte können unter den gesetzlichen Voraussetzungen unentgeltlich bei den hierfür vorgesehenen Sammel- und Rücknahmestellen abgegeben werden.
Hierzu zählen insbesondere die Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sowie die gesetzlich vorgesehenen Rücknahmemöglichkeiten des Handels.
Soweit für uns eine gesetzliche Rücknahmepflicht besteht, ermöglichen wir die unentgeltliche Rückgabe von Elektroaltgeräten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.
Informationen zum für Ihre Bestellung vorgesehenen Rückgabeweg erhalten Sie über unsere Kontaktmöglichkeiten. Bitte stimmen Sie eine Rückgabe oder Abholung eines Altgerätes vorab mit uns ab.
Rückgabe beim Kauf eines neuen Gerätes
Bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich zurückgegeben werden.
Bei bestimmten Gerätearten kann bei einer Lieferung an den privaten Haushalt auch eine unentgeltliche Abholung des entsprechenden Altgerätes vorgesehen sein.
Die konkrete Rückgabemöglichkeit richtet sich nach der Geräteart sowie den gesetzlichen Voraussetzungen.
Kleine Elektroaltgeräte
Für Elektroaltgeräte, deren äußere Abmessungen jeweils höchstens 25 cm betragen, bestehen unter den gesetzlichen Voraussetzungen zusätzliche unentgeltliche Rückgabemöglichkeiten, die nicht vom Kauf eines neuen Gerätes abhängig sind.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei den zuständigen kommunalen Sammelstellen beziehungsweise den gesetzlich vorgesehenen Rücknahmestellen.
Batterien, Akkumulatoren und Lampen in Altgeräten
Sofern sich in einem zu entsorgenden Elektroaltgerät Batterien, Akkumulatoren oder Lampen befinden, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, sind diese vor der Abgabe grundsätzlich vom Altgerät zu trennen und entsprechend den hierfür geltenden Vorgaben getrennt zu entsorgen.
Beim Umgang mit lithiumhaltigen Batterien und Akkumulatoren ist aufgrund möglicher Brandgefahren besondere Vorsicht erforderlich.
Personenbezogene Daten
Sofern sich auf einem zu entsorgenden Elektro- oder Elektronikgerät personenbezogene Daten befinden, ist der Endnutzer selbst für deren Löschung verantwortlich.
Bitte löschen Sie daher vor der Abgabe des Altgerätes alle personenbezogenen Daten, soweit dies bei dem betreffenden Gerät möglich und erforderlich ist.
Weitere Entsorgungsmöglichkeiten
Weitere Informationen zu Sammelstellen und Möglichkeiten zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten erhalten Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde beziehungsweise beim zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.